Familienförderung: Das Kindergeld steigt für das erste und das zweite Kind um je 20 DM auf 270 DM im Monat. Alternativ soll der Kinderfreibetrag das »sächliche Existenzminimum« des Kindes gewährleisten. Betreuungskosten, bisher fast nur für alleinerziehende, berufstätige Elternteile steuerlich absetzbar, sind über einen zusätzlichen verrechenbaren Freibetrag für Kinder unter 16 Jahren zu berücksichtigen.