Rotgrüne Steuerreform 1. Teil: Das steuerfreie Existenzminimum wird erhöht, da der Grundfreibetrag von 12 365 auf 13 067 DM pro Person steigt. Der Eingangssteuersatz sinkt von 25,9 auf 23,9 Prozent. Das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind wird von 220 auf 250 DM erhöht. Für seine Auszahlung ist nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Familienkasse beim Arbeitsamt zuständig.