Das dritte Vermögensbeteiligungsgesetz tritt in Kraft. Es erhöht die für die Sparzulage maßgeblichen Einkommensgrenzen und verdoppelt die Arbeitnehmer-Sparzulage für Beteiligungen am Produktivvermögen von zehn auf 20 Prozent bei einer jährlichen Zulagebegünstigung von 800 DM. - Zur Förderung der Vermögensbildung: Interner Link: 12. 7. 1961 und Interner Link: 1. 1. 1984.