Der Bundestag verabschiedet mit der rotgrünen Mehrheit den Haushalt 2000 (Gesetz vom 22. 12. 1999). Der Etat hat ein Einsparvolumen von rund 28 Mrd. DM. Damit das umstrittene 30-Mrd.-DM-Steuer-Sparpaket der Bundesregierung (Interner Link: 23. 6. 1999) nicht an der Unionsmehrheit im Bundesrat scheitert, hatte Finanzminister Eichel (SPD) das eingebrachte Haushaltssanierungsgesetz in einen zustimmungsfreien Teil und einen zustimmungsbedürftigen Teil aufgeschnürt. Die wichtigsten Einsparungen des zustimmungsfreien Pakets (verabschiedet im Bundestag am 12. 11., im Bundesrat am 26. 11. 1999): 1. Der Rentenanstieg hängt von der Inflationsrate ab, nicht mehr von der Nettolohnanpassung. 2. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt niedrigere Beiträge für Arbeitslose an die Renten- und Pflegeversicherung. 3. Die gesetzliche Rentenversicherung, die Alters- und Krankenversicherung der Bauern und die Künstlersozialkasse erhalten geringere Zuschüsse. 4. Die Zivildienstdauer wird von 13 auf elf Monate verkürzt. 5. Hilfen für Landwirte (Gasöl) und Kornbrenner (Branntweinmonopol) sind abzubauen. 6. Die Bahn erstattet dem Bundesgrenzschutz die Hälfte der Kosten für Schutzaufgaben als Bahnpolizei. Vom zustimmungsbedürftigen Paket (Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer Gesetze) lässt der Bundesrat am 17. 12. 1999 passieren: 7. Die originäre Arbeitslosenhilfe (Referendare, Zeitsoldaten) fällt weg. 8. Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss an Geschiedene sind zu reduzieren. 9. Gutverdienende haben keinen Anspruch auf die Eigenheimzulage (Interner Link: 1. 1. 1996). 10. Das Tabellenwohngeld für einkommensschwache Haushalte wird reformiert, doch muss der Bund wie bisher hälftig das pauschalisierte Wohngeld für Sozialhilfeempfänger tragen. Die einzelnen Artikel treten zwischen dem 1. 1. 1999 und dem 1. 1. 2002 in Kraft. Im Bundesrat scheitern am 17. 12. 1999 die Regierungspläne, den Besoldungszuwachs für Beamte/Richter/Soldaten an die Inflationsrate zu koppeln, also Preissteigerungen auszugleichen, und das Hauptziel des Steuerbereinigungsgesetzes, neu abgeschlossene langfristige Kapital-Lebensversicherungen zu besteuern, falls sie in einer Summe ausgezahlt werden.