Ökologische Steuerreform 1. Stufe: Die Steuern auf Benzin/Diesel, Strom, Gas und Heizöl werden erhöht, um den Energieverbrauch zu drosseln. Die Mehreinnahmen aus diesen »Ökosteuern« sollen die Arbeits- und Lohnnebenkosten, vor allem den Rentenbeitrag, reduzieren und so die Arbeitslosigkeit bekämpfen helfen. Zugleich werden Steuervergünstigungen gestrichen. Zeitgleich tritt die Neuregelung der umstrittenen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Kraft. Sie sind künftig bundeseinheitlich bis maximal 630 DM pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) steuerfrei, sofern keine sonstigen positiven Einkünfte hinzukommen. Diese 630-Mark-Jobs werden neu anmelde- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber hat generell pauschal 12 Prozent vom Arbeitsentgelt an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen und 10 Prozent an die gesetzliche Krankenversicherung, sofern ihr der Arbeitnehmer angehört. Die dauerhaft geringfügig Beschäftigten erwerben Rentenansprüche, die sie durch ergänzende Beitragszahlungen aufstocken können. Die bisherige 20-prozentige Lohnsteuerpauschalisierung durch den Arbeitgeber ist unverändert weiterhin möglich, doch darf der Stundenlohn 22 DM durchschnittlich nicht überschreiten. Von der Neuregelung ausgenommen bleiben Saisonbeschäftigungen. Der Bundesrat hatte das heftig umstrittene Steuerpaket am 19. 3. 1999 mit den Stimmen der amtierenden rotgrünen Landesregierung Hessens, die abgewählt worden war (Interner Link: 7. 2. 1999), verabschiedet. Der amtierende hessische Ministerpräsident Hans Eichel (SPD) war nach dem Rücktritt Lafontaines (Interner Link: 11. 3. 1999) zugleich designierter Bundesfinanzminister geworden.