Ökologische Steuerreform 2. Stufe: Kraftstoffe und Strom verteuern sich erneut. Hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke sowie Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung werden von der Mineralölsteuer befreit, Blockheizkraftwerke von der Stromsteuer. Die steuerliche Familienförderung wird nach den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt: Interner Link: 1. 1. 2000. Der Sparerfreibetrag wird halbiert: Zinsen sind pro Jahr nur noch bis maximal 3000/6000 DM bei Alleinstehenden/Verheirateten steuerfrei. Interner Link: 1. 1. 1993