Von der alten Bundesregierung durchgesetzte sozialpolitische Änderungen werden von der rotgrünen Koalition wie folgt korrigiert: 1. Sie führt die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wieder ein und für Kleinbetriebe mit mehr als fünf Arbeitnehmern den vorher geltenden Kündigungsschutz (Interner Link: 25. 9. 1996). 2. Sie reduziert die Zuzahlungen bei Arznei- und Heilmitteln und hebt den Ausschluss Jugendlicher beim Zahnersatz auf; das Krankenhaus-Notopfer von 20 DM pro Jahr entfällt (Interner Link: 1. 11. 1996 und Interner Link: 23. 6. 1997). 3. Sie setzt Rentenkürzungen nach dem demographischen Faktor aus (Interner Link: 16. 12. 1997).