Die »abgespeckte« Gesundheitsreform 2000 (Interner Link: 26. 11. 1999) tritt wie folgt in Kraft: Anstelle des ursprünglich geplanten Globalbudgets werden die Einzelbudgets für Ärzte, Zahnärzte, Arzneiund Heilmittel sowie für Krankenhäuser verlängert. Um die Ausgaben zu begrenzen, gelten die Grundsätze der Budgethaftung für Ärzte und der Beitragsstabilität für Krankenkassen. Wettbewerbsverzerrungen zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten, vor allem im Alter, sind zu beseitigen. Primärprävention, Selbsthilfe und Rehabilitation sollen gestärkt werden, u. a. durch den Ausbau der Gesundheitsförderung und der flächendeckenden Karies-Gruppenprophylaxe, durch die Unterstützung von Selbsthilfegruppen oder von Verbraucher- und Patientenberatungsstellen. Ambulante und stationäre Versorgung sind zu verzahnen, damit unnötige Kostenbelastungen durch Krankenhausaufenthalte entfallen, z. B. bei Operationen. Für psychisch Kranke wird die ambulante Soziotherapie eingeführt und erprobt. Der Hausarzt ist in seiner Lotsen- und Dokumentationsfunktion zu stärken und besser zu honorieren. Für Krankenhäuser gilt ein neues flächendeckendes, leistungsorientiertes, pauschalisierendes Vergütungssystem. Die künftig verordnungsfähigen Arzneimittel werden in einer Positivliste zusammengestellt, die jedoch unter dem Vorbehalt steht, dass ihr der Bundesrat zustimmt. Zeitgleich tritt das zustimmungsbedürftige Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. 12. 1999 in Kraft. Der Bundesrat hatte es am 17. 12. 1999 mit Unterstützung der unionsgeführten neuen Bundesländer Thüringen und Sachsen gebilligt. Damit erhalten die überschuldeten ostdeutschen Krankenkassen einen Risikostrukturausgleich durch Zuschüsse aus dem Westen im Rahmen eines stufenweise eingeführten Finanzausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen in ganz Deutschland.