Die geplante rotgrüne GKV-Gesundheitsreform 2000 scheitert im Bundesrat. Sie hatte vorgesehen, die Obergrenze für die Gesamtausgaben aller Krankenkassen durch ein Globalbudget, das nicht stärker als die Einkommen der Versicherten hätte steigen dürfen, festzuschreiben. Wegen der Unionsmehrheit im Bundesrat schnürt Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) das Reformpaket auf, indem sie seine nicht zustimmungsbedürftigen Teile als Gesetzesvorlage neu einbringt. Sie wird am 16. 12. 1999 vom Bundestag, am 17. 12. 1999 vom Bundesrat verabschiedet und tritt mit wenigen Ausnahmen am Interner Link: 1. 1. 2000 in Kraft.