Zur Abwehr einer humanitären Katastrophe im Kosovo stimmt der Bundestag in seiner alten Zusammensetzung grundsätzlich Luftoperationen der NATO gegen Jugoslawien mit überwältigender Mehrheit zu. Hintergrund: In der bis März 1989 politisch, wirtschaftlich und kulturell autonomen serbischen Provinz Kosovo hatte die albanische Bevölkerungsmehrheit mit dem Aufbau einer eigenen »Republik Kosova« (Präsident: Ibrahim Rugova) begonnen. Seit dem 28. 2. 1998 brachen zwischen der separatistischen kosovarischen Befreiungsarmee UCË K und serbischer Sonderpolizei bürgerkriegsähnliche Kämpfe aus, die Vertreibungsaktionen und Fluchtwellen (»ethnische Säuberungen«) auslösten. Wegen der serbischen übergriffe gegen die albanische Zivilbevölkerung (»Terroristensuche«) verhängte der UN-Sicherheitsrat am 31. 3. 1998 ein Waffenembargo gegen Jugoslawien. Präsident Miloevic zeigte sich unbeeindruckt und lehnte jede internationale Vermittlung als »Einmischung« ab. Erst nach einem NATO-Ultimatum konnte ihm US-Sonderbotschafter Richard C. Holbrooke am 13. 10. 1998 Zugeständnisse abringen: Unbewaffnete internationale Beobachter der OSZE sowie zusätzlich unbewaffnete NATO-Flugzeuge sollten am Boden und aus der Luft verifizieren, ob Jugoslawien - wie gefordert - seine Gewalttätigkeiten im Kosovo einstellt und überzählige Streit-/Polizeikräfte abzieht. Diese Kosovo Verification Mission (KVM) konnte erst anlaufen, nachdem sich Miloevic kurzfristig einem neuen NATO-Ultimatum am 27. 10. 1998 gebeugt hatte. Wie vom Bundestag am 13. 11. 1998 beschlossen, beteiligt sich die Bundeswehr von Mazedonien aus an der NATO-Luftüberwachungsoperation »Adlerauge«. Sie soll prüfen, ob der serbische Truppenabzug aus dem Kosovo eingehalten wird.