Das Steueränderungsgesetz verbessert den Familienlastenausgleich: Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend ab 1. 1. 1992 von jährlich DM 3 024 auf DM 4 104 angehoben, das Erstkindergeld von monatlich DM 50 auf DM 70. Für Familien mit geringem Einkommen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind, erhöht sich der Kindergeldzuschlag.