Das Kinder- und Jugendhilfegesetz tritt in Kraft. Es löst damit das alte Jugendwohlfahrtgesetz (1922) ab. Neu geregelt sind die Aufgaben der Jugendämter, der freien Jugendhilfe, der Heimaufsicht, des Pflegekinderwesens, der Jugendarbeit u. a. m. Ausgebaut werden familienunterstützende und -entlastende Hilfen, z. B. für allein stehende Elternteile.