BAföG-Reform: Studierende erhalten die Förderung künftig zur Hälfte als Zuschuss und nicht mehr wie bisher als Volldarlehen. Neu aufgenommen werden Schüler von Berufsaufbauschulen und Fachoberschulklassen, von Fach- und Berufsfachschulklassen (ab Klasse 11). Erheblich angehoben sind die relativen Freibeträge, die beim Elterneinkommen über den Grundfreibetrag hinausgehen. Die Leistungen werden im Rahmen der allgemeinen Anpassung im Herbst 1990 um drei Prozent erhöht. Eine Verordnungsermächtigung zur Förderung von Studierenden, die von ihrem Wohnsitz in der DDR zur Ausbildung in die BRD pendeln, ist eingefügt. Für die neuen Länder tritt das BAföG am 1. 1. 1991 in Kraft; die Förderung beginnt am 1. 4. 1991.