Eine Arbeitsgruppe der zuständigen Bundes- und Landesminister legt den Regierungschefs das Eckwertepapier vor. Es enthält u. a. Vorschläge 1. für eine Studienstrukturreform, die Lehre und Studienbedingungen verbessert; 2. für den Ausbau der Fachhochschulen (z. B. durch neue Studienplätze und Bildungsfelder); 3. für Leistungsverbesserungen der Hochschulen und leistungsorientierte Mittelzuweisungen; 4. zur Förderung der Hochschulforschung einschließlich außeruniversitärer Forschungseinrichtungen; 5. zur Innovation der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Das Eckwertepapier wird am 11. 11. 1993 in einem bildungs- und forschungspolitischen Grundsatzgespräch mit Bundeskanzler Kohl erörtert. Am 16. 12. 1993 beschließen die Regierungschefs von Bund und Ländern, einzelne Reformvorschläge konkret umzusetzen. Dafür sind hauptsächlich die Länder zuständig. Das Bundeskabinett hatte bereits am 3. 2. 1993 »Grundsätzen zur Bildungs- und Forschungspolitik« zugestimmt, die von den Ministern Ortleb und Wissmann erarbeitet worden waren, um die Verhandlungsposition des Bundes für ein bildungspolitisches Spitzengespräch vorzubereiten.