Ab sofort werden Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erstmals auch zwischen Eheleuten bestraft. Die von der Regierungskoalition lange geforderte Widerspruchsklausel, mit der die vergewaltigte Ehefrau das Strafverfahren gegen ihren Ehemann nachträglich zur Einstellung hätte bringen können, wird durch die geschlechtsneutrale Formulierung eines einheitlichen Vergewaltigungstatbestandes ersetzt. Eheliche Tatopfer können bei laufenden Strafverfahren von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.