Das sog. »Meister-BAföG« wird eingeführt. Danach können Fachkräfte für ihre Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Techniker staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Bankdarlehen beanspruchen. Das Darlehen, das die Deutsche Ausgleichsbank abwickelt, ist nach Abschluss der Fortbildung mit Zinsen zurückzuzahlen; Existenzgründer, die mindestens zwei Arbeitsplätze schaffen, erhalten Ermäßigung. Das 18. BAföG-Änderungsgesetz vom 17. 7. 1996 ersetzt den Darlehensanteil durch ein verzinsliches privatrechtliches Bankdarlehen nach überschreiten der Förderungshöchstdauer, bei einem Zweitstudium, bei einem Fachrichtungswechsel und bei der Studienabschlussförderung.