Das zweite Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft. Es soll die Benachteiligung von Frauen im Beruf beseitigen: durch Frauenförderpläne in der Bundesverwaltung, Frauenbeauftragte in größeren Dienststellen, verbesserte Vorschriften für Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen, Gleichbehandlung am Arbeitsplatz u. a. m. Erstmals wird sexuelle Belästigung, also sexuell motivierte verbale und körperliche übergriffe am Arbeitsplatz, verboten. Sie können mit Abmahnung bis Entlassung bestraft werden.