Der vom Bundestag am 26. 5. 1994 verabschiedete Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur Neuregelung des § 218 StGB scheitert an der SPD-Mehrheit im Bundesrat. Es bleibt daher vorerst bei der übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts. (Interner Link: 28. 5. 1993)