Kinderschutz: Ab sofort ruht die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers. Neben dem Handel wird auch der Besitz von Kinderpornographie bestraft, ferner der sexuelle Missbrauch von Kindern durch deutsche Sextouristen im Ausland. Die Dunkelziffer liegt bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 176 - 179 StGB) sehr hoch. Opfer zeigen den sexuellen Missbrauch - sofern überhaupt - oft erst als Erwachsene an.