Das novellierte Hochschulrahmengesetz verzichtet weitgehend auf Regelungen zur Organisation und Verwaltung der Hochschulen. Es führt eine leistungsorientierte Hochschulfinanzierung, die Evaluation von Forschung und Lehre sowie eine Zwischenprüfung in allen Studiengängen mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit ein. Die Hochschulen können künftig auch internationale Abschlüsse wie »Bachelor« und »Master« vergeben und sind verstärkt zur Studienberatung verpflichtet. Das im Vermittlungsverfahren aufgenommene bundesrechtlich bindende Verbot von Studiengebühren, das SPD und Grüne verlangt hatten, war von der Regierungsmehrheit im Bundestag abgelehnt worden. Im November/Dezember 1997 hatten Studierende gegen Sparmaßnahmen und Stellenkürzungen im Bildungswesen sowie gegen schlechte Studienbedingungen protestiert und u. a. ein Verbot von Studiengebühren gefordert.