Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Rechtschreibreform für verfassungsgemäß; denn ihre Einführung erfordere formalrechtlich keine bundeseinheitliche Gesetzgebung. Die neuen Rechtschreibregeln können daher - wie vorgesehen - zum 1. 8. 1998 in Kraft treten. Daneben sind bis Mitte 2005 auch die alten Rechtschreibregeln zugelassen. Die Rechtschreibreform, die am 1. 7. 1996 in Wien in einer für den ganzen deutschen Sprachraum geltenden Konvention vereinbart worden war, hatten Wissenschaftler, Schriftsteller, Journalisten und Eltern heftig kritisiert, teilweise abgelehnt. Gerichte urteilten unterschiedlich - teils für, teils gegen die Umsetzung der neuen Regeln. In einem Volksentscheid in Schleswig-Holstein am 27. 9. 1998 spricht sich eine deutliche Mehrheit (56,4 Prozent) gegen die Einführung der neuen Schreibweise aus.