Die Reform des Kindschaftsrechts als Folge veränderter Lebensformen tritt in Kraft. Sie verbessert die Rechte des Kindes und den Schutz der ehelichen oder nicht ehelichen Eltern vor unnötigen staatlichen Eingriffen, z. B. beim Sorgerecht, bei Trennung oder beim Umgangsrecht für Bezugspersonen, u. a. für nicht eheliche Väter. Bei gerichtlichen Streitigkeiten der Eltern kann ein Verfahrenspfleger als »Anwalt des Kindes« bestellt werden. Die Amtsvormundschaft für nicht ehelich geborene Kinder wird abgeschafft.