Das Eheschließungsrechtsgesetz schafft das Aufgebot ab. Die Eheverbote der Schwägerschaft, die Wartezeiten nach vorangegangener Scheidung und bei fehlendem Auseinandersetzungszeugnis werden aufgehoben, die Formalien bei Eheschließungen mit Ausländern vereinfacht. Die Ehe gilt als »Verantwortungsgemeinschaft«.