Die Verpackungsverordnung soll die Verpackungsflut schrittweise durch Abfallvermeidung bzw. stoffliche Verwertung eindämmen: für Transportverpackungen ab 1. 12. 1991, für Umverpackungen ab 1. 4. 1992, für Verkaufsverpackungen ab 1. 1. 1993. Werden bis zum 1. 7. 1995 nicht mindestens 80 Prozent aller Verpackungsarten erfasst, gilt die Rücknahme- und Pfandpflicht im Laden. Um davon freigestellt zu werden, kann die Wirtschaft ein verbrauchernahes und flächendeckendes Rücknahmesystem aufbauen. Es wird als Duales System zum Sammeln, Sortieren und Wiederverwerten gebrauchter Verpackungen (Kennzeichen: Grüner Punkt) eingeführt.