Das Umwelthaftungsgesetz tritt in Kraft. Es führt eine Gefährdungshaftung für schädliche Umwelteinwirkungen ein, die zum Schadenersatz verpflichten. Er ist bei höherer Gewalt ausgeschlossen. Wenn die Anlage (z. B. Kraftwerk, Feuerungsbetrieb, Chemiefabrik) den entstandenen Schaden verursacht haben könnte, so gilt die Kausalitätsvermutung, dass er durch die Anlage verursacht worden ist - es sei denn, sie ist bestimmungsgemäß betrieben worden.