Das Bundesimmissionsschutzgesetz (Interner Link: 15. 3. 1974) wird umfassend novelliert, vor allem mit der Zielsetzung, die Umweltvorsorge zu verbessern: durch Prüfungen, Kontrollen, sicherheitstechnische Regeln, »Luftreinhaltepläne«, »Lärmminderungspläne« u. a. m.