Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro/Brasilien beraten 178 Teilnehmerstaaten erstmals über globale Umweltprobleme und Umweltpolitik. Folgende verabschiedete Dokumente sind hervorzuheben: 1. Die Rio-Deklaration führt Grundsätze auf, die in der Entwicklungs- und Umweltpolitik künftig das Verhalten zwischen Staaten untereinander (völkerrechtlich) und von Staaten zu ihren Bürgern (innerstaatlich) bestimmen sollen. Verbindlich festgeschrieben ist die »nachhaltige Entwicklung« (sustainable development), die gewährleisten soll, dass wirtschaftliche und soziale Zielsetzungen mit ökologischen des Umweltschutzes in Einklang gebracht werden. Der Commission on Sustainable Development (CSD) obliegt die Aufgabe, die Umsetzung zu überwachen, zu koordinieren und weiterzuentwickeln. 2. Die Konvention über die Biologische Vielfalt verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, die Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten weltweit zu erhalten und ihre bedrohten Lebensräume innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten (in situ und ex situ) sicherzustellen. Die USA, Saudi-Arabien, Kuwait u. a. verweigern die Unterschrift. - In Deutschland tritt die Konvention am 10. 9. 1993 in Kraft. 3. Die Klimarahmenkonvention soll gefährliche Klimaveränderungen und ihre Folgen verhindern. Um die Treibhausgasemissionen zu stabilisieren, sind alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet, nationale Treibhausgasinventare aufzustellen, fortzuschreiben und zu veröffentlichen. Die Industrieländer haben bis zum Jahre 2000 die Emission von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zu reduzieren und die Entwicklungslän der finanziell bei der Durchführung der Konvention zu unterstützen. Ein Zeitziel wird nicht festgelegt, weil die USA Einspruch einlegen. - In Deutschland tritt die Konvention am 17. 9. 1993 in Kraft. 4. Die Konvention gegen Wüstenbildung soll den bedrohlichen Tendenzen entgegenwirken, dass sich Wüsten weiter ausbreiten, vor allem in Afrika und Zentralasien, aber teilweise auch in Amerika und Südeuropa. 5. Nach der nicht verbindlichen Wald-Erklärung sind die Wälder global ökologisch zu bewirtschaften, zu erhalten und zu schützen. Jedoch betonen die TropenwaldländerihreSouveränitätüber ihr Territorium. - Eine vor allem von Deutschland angestrebte rechtlich bindende Waldkonvention ist nicht konsensfähig. 6. Das Aktionsprogramm Agenda 21 enthält Handlungsaufträge an alle Staaten zur Gestaltung ihrer Entwicklungs- und Umweltpolitik. Die BRD sagt zu, ihre bi- und multilaterale Entwicklungspolitik an der Agenda 21 zu orientieren, und strebt an, so bald wie möglich 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts dafüraufzuwenden.