Carl-Dieter Spranger, Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, stellt im Bundestag fünf Kriterien vor, nach denen künftig Entwicklungshilfe vergeben werden soll: 1. Beachtung der Menschenrechte (u. a. bei der Festnahme von Personen, durch Minderheitenschutz und Verbot der Folter, keine Strafe ohne Gesetz); 2. Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen z. B. durch demokratische Wahlen, freie Parteien und Gewerkschaften mit Meinungs- und Pressefreiheit; 3. Rechtssicherheit durch unabhängige Justiz, gleiches Recht für alle, Rechtsstaatlichkeit u. a.; 4. marktfreundliche Wirtschaftsordnung (u. a. durch den Schutz des Eigentums und des Wettbewerbs, Preisfindung durch den Markt mit Gewerbe- und Niederlassungsrecht); 5. Entwicklungsorientierung des Staates zugunsten der armen Bevölkerungsmehrheit (z. B. durch Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage anstelle überhöhter Rüstungsausgaben, Ressourcen- und Umweltschutz). Die Kriterien sind »keine starren Messgrößen«, sondern Orientierungshilfen, die dazu beitragen sollen, entwicklungspolitische Entscheidungen objektiver und transparenter zu gestalten. Mehr als die Hälfte der öffentlichen deutschen Entwicklungsgelder entfällt auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDC). Sie erhalten Kapitalhilfe seit 1978 als nicht rückzahlbare Zuschüsse (Finanzierungsbeiträge).