Das Lomé -IV-Abkommen vom 15. 12. 1989 zwischen der EG und nun 69 AKP-Staaten tritt in Kraft. Es hat erstmals eine Laufzeit von zehn Jahren (1990 - 2000), kann jedoch 1995 überprüft und revidiert werden. Die Europäische Investitionsbank (EIB) vergibt vor allem Darlehen, der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) vor allem Zuschüsse. Die Finanzmittel sind beträchtlich aufgestockt worden; die BRD ist der größte Geldgeber mit einem Anteil von über einem Viertel am Finanzvolumen des EEF. Schwerpunktmäßig gefördert werden wie bisher die Landwirtschaft und die Ernährungssicherung. Damit sich die AKP-Staaten nicht noch mehr verschulden müssen, erhöht die EG die Zuschüsse und verzichtet auf die Rückzahlung von Stabex-Transfers (am 19. 11. 1991 auch auf die früheren Stabex-Rückzahlungen). Wesentlich erweitert sind die Bestimmungen über die Menschenrechte, den Privatsektor, die Bevölkerungs- und Frauenpolitik sowie den Umweltschutz. Zu Lomé III: Interner Link: 1. 5. 1986. Am 1. 4. 1993 verabschiedet die Paritätische Versammlung aus Vertretern des EP und der AKP-Staaten in Gaborone (Botswana) eine Entschließung, die fordert, »Demokratie, Menschenrechte und Entwicklung« zu fördern und einzuhalten.