Mit dem Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen erhält in Deutschland die Abfallvermeidung den Vorrang vor der Abfallentsorgung. Verschärft ist die überwachung unvermeidbarer Entsorgungsvorgänge. Das Verursacherprinzip gilt auch im Abfallbereich. Die Kontrolle grenzüberschreitender Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung regelt das Basler übereinkommen vom 22. 3. 1989. Es wird in der BRD mit Wirkung zum 14. 10. 1994 innerstaatlich umgesetzt. Danach sind Abfallexporte in Staaten außerhalb der EU und EFTA verboten, da eine umweltverträgliche Abfallentsorgung sonst nicht gewährleistet ist.