Bei der Halbzeitüberprüfung des Lomé -IV-Abkommens (Interner Link: 1. 9. 1991) wird die Zusammenarbeit an »wesentliche Elemente« wie Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und marktwirtschaftliche Prinzipien gekoppelt. Bei Vertragsverletzungen ermöglicht es eine neu eingeführte Suspendierungsklausel, die Entwicklungshilfe auszusetzen. Eine zweistufige flexibilisierte Finanzierung einzelner Projekte soll der Erfolgskontrolle dienen.