Das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz berücksichtigt bei der Festsetzung der Abgaben neben dem Hubraum des Autos auch die von ihm ausgehende Umweltbelastung. Die Kfz-Steuer steigt bei Pkw mit hohem Schadstoffausstoß, z. B. bei älteren Autos ohne oder mit ungeregeltem Katalysator, und sie sinkt bei verbrauchsgünstigen und emissionsarmen Pkw. Besonders schadstoffreduzierte Fahrzeuge erhalten eine befristete Steuerbefreiung (Euro 3 - und Euro 4-Norm), darüber hinaus 5- und 3-Liter-Autos.