Das novellierte Außenwirtschaftsgesetz verschärft die Ausfuhrkontrollmöglichkeiten bei Firmen, die rüstungstechnisch nutzbare Güter im kerntechnischen, biologischen oder chemischen Bereich herstellen oder vertreiben. Hintergrund: Deutsche Unternehmen hatten Waffen in Kriegs- und Krisengebiete geliefert, u. a. nach Libyen (Giftgasproduktion.), und den Irak aufgerüstet.