Das DDR-Investitionsgesetz baut steuerliche Hemmnisse zur Förderung privater Investitionen in der DDR und Ost-Berlin ab. So besteht die Möglichkeit, steuerfreie Rücklagen zu bilden, wenn Wirtschaftsgüter transferiert werden und Anlaufverluste entstehen. Verluste aus Betriebsstätten, freiberuflicher Tätigkeit sowie Vermietung und Verpachtung in der DDR sind bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz vom 13. 12. 1990 (in Kraft ab 1. 1. 1991) stellt zinsverbilligte Kredite zur Förderung von Investitionen im Gebiet der ehemaligen DDR und in Ost-Berlin bereit. Die Fördermittel werden in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1992 und 1993 aufgestockt.