Die von der Bundesregierung am . 8. 3. beschlossenen und vom Bundestag am 14. 5. 1991 verabschiedeten Steuererhöhungen treten in Kraft; sie sollen die Kosten der deutschen Einheit und des alliierten Golfkriegs (Interner Link: 17. 1. - 28. 2. 1991) finanzieren helfen: 1. 7,5-prozentiger genereller Solidaritätszuschlag zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer, befristet bis 30. 6. 1992; 2. erhöhte Mineralölsteuer auf Benzin, Diesel, Erdgas und leichtes Heizöl ohne zeitliche Begrenzung; 3. Anhebung der Versicherungssteuer und 4. Anhebung der Post- und Telefongebühren. Zum 1. 3. 1992 wird zusätzlich die Tabaksteuer erhöht. Das Steueränderungsgesetz 1991 fördert u. a. Investitionen in Ostdeutschland durch befristete Zulagen und 50-prozentige Sonderabschreibungen für Anlagen, Betriebs- und Privatgebäude. Gleichzeitig wird die Berlin- und Zonenrandförderung stufenweise abgebaut.