Nach dreitägigen Klausurberatungen vereinbaren die Bundesregierung, die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Parteispitzen von CDU /CSU, FDP sowie der oppositionellen SPD einen Solidarpakt zur Finanzierung der deutschen Einheit als Zehnpunkteprogramm: 1. neuer Bund-Länder-Finanzausgleich ab Interner Link: 1. 1. 1995 (Nr. 1); 2. erweiterter Kreditrahmen für die Treuhandanstalt (Interner Link: 3. 10. 1990), damit ökologische Altlasten beseitigt und »industrielle Kerne« gesichert und erneuert werden können; 3. Absatzförderung für Produkte aus Ostdeutschland; 4. Bahnreform (Interner Link: 1. 1. 1994); 5. Wohnungsbauprogramm in Ostdeutschland: Regelung der Altschuldenfrage, aufgestocktes Kreditvolumen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Zinshilfen und Zinsverbilligung, verlängerte 50-prozentige Sonderabschreibungen; 6. zusätzliche ABM-Mittel als aktive Arbeitsmarktpolitik im Jahre 1993; 7. soziale Regelleistungen werden nicht gekürzt, doch ist ihr Missbrauch nachdrücklich zu bekämpfen; 8. Einsparungen von mehr als neun Milliarden DM durch Ausgabenkürzungen und Subventionsabbau; 9. neuer unbefristeter Solidaritätszuschlag von 7,5 Prozent ab 1. 1. 1995 und erhöhte private Vermögensteuer mit angepassten Freibeträgen; 10. Aufstockung des Fonds Deutsche Einheit durch Bund und alte Länder aus den Mehreinnahmen der Zinsabschlagsteuer im Jahre 1993 und zusätzliche stabilisierende Beiträge für 1994. Zur Umsetzung des »Solidarpakts der Vernunft«: Interner Link: 1. 1. 1994 und Interner Link: 1. 1. 1995.