Folgende Gesetze, die den Bundeshaushalt konsolidieren und den internationalen Wirtschaftsstandort Deutschland sichern sollen, treten größtenteils in Kraft: 1. das Standortsicherungsgesetz vom 13. 9. 1993 mit seinen meisten Bestimmungen. Es soll das gesamtwirtschaftliche Wachstum und die internationale Wettbewerbsfähigkeit durch verbesserte Rahmenbedingungen für deutsche und ausländische Investoren fördern und Arbeitsplätze sichern. Daher sind vor allem die Ertragsteuersätze auf gewerbliche Einkünfte und beider Körperschaftsteuer auf Gewinne und Ausschüttungen abgesenkt - auf das niedrigste Niveau seit Bestehen der BRD. Klein- und Mittelbetriebe werden durch die eigenkapitalschonende Ansparabschreibung (ab 1. 1. 1995) bei gewinnmindernden Rücklagen und durch Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ebenso entlastet wie Holdinggesellschaften bei Gewinnausschüttungen. Verlängert und erweitert sind Steuervergün stigungen für die neuen Bundesländer. Maßnahmen zur Gegenfinanzierung sollen die Reform der Unternehmensbesteuerung so weit wie möglich aufkommensneutral gestalten: vor allem durch den Wegfall der degressivenAbschreibungfür Wirtschaftsgebäude im Betriebsvermögen, durch die Begrenzung der eigenkapitalersetzenden Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften, durch die Einschränkung des Dividenden-Stripping (Verkaufvon Anteilen vor dem Dividendenstichtag und Rückkauf danach). 2. das 1. und 2. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungsund Wachstumsprogramms (SKWP) vom 21. 12. 1993. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Eingliederungsgeld und -hilfe sowie Schlechtwettergeld werden in der Regel um drei Prozent abgesenkt, andere Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit eingeschränkt. Sozialhilfeempfänger sind verpflichtet, eine ihnen zumutbare gemeinnützige Arbeit anzunehmen und sozialwidrig bezogene Leistungen verstärkt zurückzuzahlen; ihre Erben haften mit dem Wert des vorhandenen Nachlasses. Die Sozialhilfe darf bis 1996 höchstens so ansteigen wie die durchschnittlichen Nettolöhne bzw. -gehälter. Der Zivildienst wird für Beschäftigungsstellen teurer, das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt. 3. das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) vom 21. 12. 1993. Es soll soweit wie möglich verhindern, dass Steuern und Sozialabgaben hinterzogen, Sozialleistungen oder Subventionen missbräuchlich bezogen werden. Vorgesehen sind z. B. verschärfte Meldekontrollen für Arbeitslose, verstärkte Betriebs- und Steuerprüfungen, vermehrte Razzien gegen Schwarzarbeit und illegale Ausländerbeschäftigung. Bisher steuersparende Finanzinnovationen und Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. bei neuen Kapitalanlagemodellen, Investmentfonds, steuerfreien Kursgewinnen, treaty-shopping durch ausländische Gesellschaften, sind eingeschränkt. Betriebliche Bewirtungskosten werden ab 1995 steuerlich nur noch bei maschinengefertigten Belegen anerkannt.