Bahnstrukturreform nach Grundgesetzänderungen (Interner Link: 20. 12. 1993): Die Deutsche Bundesbahn (West) und die Deutsche Reichsbahn (Ost) werden privatisiert. Sie bilden die Deutsche Bahn AG (DBAG), die organisatorisch und finanziell in drei Sparten aufgeteilt wird: Personenverkehr, Güterverkehr und Schienennetz. Die Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf den 1. 1. 1996 verschoben. Die Altschulden übernimmt der Bund. Sie werden durch eine höhere Mineralölsteuer finanziert.