Im Rahmen des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKP), vor allem des Umsetzungsgesetzes vom 23. 6. 1993 (FKPG), treten in Kraft: 1. die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Die neuen Bundesländer und Gesamt-Berlin werden erstmals voll einbezogen und gleichberechtigt beteiligt, um sie dauerhaft finanziell so auszustatten, dass sie in einem »Aufholprozess« Anschluss an die alten Bundesländer finden können. Gleichzeitig läuft der Interimsfonds »Deutsche Einheit«, der 1993 und 1994 nochmals aufgestockt worden war, als Finanzierungsinstrument aus. 2. die Neuregelung der horizontalen Umsatzsteuerverteilung.Im Zuge des neuen Finanzausgleichs erhalten die Länder einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen: 44 Prozent statt bisher 37 Prozent (Bund: 56 Prozent statt bisher 63 Prozent). 3. die Errichtung des Erblastentilgungsfonds des Bundes. In ihm werden hauptsächlich die bis 31. 12. 1994 aufgelaufenen Schulden der Treuhandanstalt und des Kreditabwicklungsfonds sowie die gekappten Altlasten der Wohnungswirtschaft der DDR zusammengefasst, verzinst und getilgt. 4. Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) als nachgeordnete Finanzausgleichsinstrumente: Fehlbetrags-BEZ an finanzschwache alte und neue Länder, hohe Sonderbedarfs-BEZ an die neuen Länder, »Kosten politischer Führung« an kleinere Länder, übergangs-BEZ an finanzschwächere alte Länder, Sanierungshilfen an das Saarland und Bremen. Flankierend erhalten die neuen Länder zusätzliche Transferleistungen als zweckgebundene Finanzhilfen (Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost als Art. 37 FKPG). 5. der neue unbefristete bundeseinheitliche Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen in Höhe von 7,5 Prozent auf die Lohnbzw. Einkommensteuerschuld sowie die Körperschaftsteuerschuld: Er ist zweckgebunden zur solidarischen Finanzierung der deutschen Einheit zu verwenden und mittelfristig zu überprüfen. Der Zuschlag steigt mit dem linear-progressiven Einkommensteuertarif und ist sozialverträglich abgefedert: durch das steuerfrei zu stellende Existenzminimum und eine Nullzone mit Gleitregelung. 6. Einsparungen auf allen staatlichen Ebenen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte: Dies betrifft vor allem selbst genutzte Altbauwohnungen, Leibrenten, den Versicherungsteuer- und den Vermögensteuersatz, ausländische Investmentfonds, die Berlin-Förderung (ausgelaufen zum 31. 12. 1994), Investitionszulagen, die Gewerbesteuerumlage u. a. m.