Postreform II nach Grundgesetzänderungen (Interner Link: 30. 8. 1994): Aus den drei öffentlichen deutschen Postunternehmen Telekom, Postbank und Postdienst werden die privatwirtschaftlich organisierten, rechtlich unabhängigen Aktiengesellschaften Deutsche Telekom, Deutsche Postbank und Deutsche Post. Sie erhalten damit neuen unternehmerischen Handlungsspielraum für Aktivitäten, Dienstleistungen und Produkte. Der Bund beschränkt sich künftig auf hoheitliche Aufgaben und behält vorerst auch die Aktienmehrheiten der Unternehmen. Die Aufsicht obliegt dem Ministerium für Post und Telekommunikation. Es handelt sich um die bisher größte deutsche Privatisierungsaktion. - Zur Postreform I: Interner Link: 1. 7. 1989.