Das Produktsicherheitsgesetz ermächtigt erstmals Behörden, vor offensichtlich gefährlichen Produkten zu warnen und Rückrufaktionen zu veranlassen, die bislang weitgehend im Ermessen der Hersteller lagen. Betroffen sind alle Produkte, die gewerbs- oder geschäftsmäßig in den Verkehr gebracht werden und der privaten Nutzung dienen. »Unsichere« Produkte, u. a. mit unverständlichen oder falschen Gebrauchsanweisungen, können von den zuständigen Behörden schon vor dem Verkauf verboten werden. Sind sie bereits in den Verkehr gebracht, u. a. mit unzulässiger Verwendung der europäischen CE-Kennzeichnung, können die Behörden Bußgelder verhängen und anordnen, dass die Betroffenen über die Risiken aufgeklärt werden.