Das neue Ladenschlussgesetz vom 30. 7. 1996 tritt in Kraft. Danach dürfen die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag auf die Zeit von 6 bis 20 Uhr festgelegt werden, an Samstagen in der Regel von 6 bis 16 Uhr. Bäckereien und Konditoreien können Backwaren auch an Sonn- und Feiertagen für jeweils drei Stunden verkaufen. Die Änderung des bisherigen Ladenschlusses (im Allgemeinen 18.30 Uhr) hatten SPD, Grüne und PDS, von den Gewerkschaften dazu ermuntert, im Bundestag am 21. 6. 1996 abgelehnt, sodass nur eine knappe Regierungsmehrheit zustande gekommen war. Der Bundesrat beantragte am 5. 7. 1996 keine Einberufung des Vermittlungsausschusses.