Die bisherige steuerlich progressionsabhängige Förderung selbst genutzten Wohneigentums nach § 10e Einkommensteuergesetz (Interner Link: 1. 1. 1987) wird durch ein System gleich hoher E igenheimzulagen für alle Bauherren oder Erwerber selbst genutzten Wohneigentums ersetzt. Die von den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abhängige Grundförderung wird nebst Kinderzulage/n (vorher Baukindergeld) von den Finanzämtern ausgezahlt. Zusätzlich gefördert werden ökologische Baumaßnahmen (Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen) und Niedrigenergiehäuser.