Die Energiewirtschaft wird liberalisiert und dereguliert. Damit entfallen die seit 1935 bestehenden Gebiets- und Versorgungsmonopole von Strom- und Gasunternehmen mit ausschließlichen Wegerechten in Konzessionsverträgen mit Gemeinden. Das bisher geschlossene Versorgungsgebiet können daher auch Dritte unabhängig von der Entfernung mit Energie beliefern und in vorhandene Netze oder zusätzliche Leitungen einspeisen. Stromlieferungen aus dem Ausland dürfen nicht diskriminiert werden. - Zunächst wird der Strommarkt für den Wettbewerb freigegeben.