Der Solidaritätszuschlag sinkt von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent. Zur Gegenfinanzierung sollen Tilgungen beim Erblastenfonds gestreckt und Bundesliegenschaften verkauft werden. Abgeschafft wird die Gewerbekapitalsteuer. Als Ausgleich für die entstehenden Steuerausfälle werden die Gemeinden nach Änderung der Art. 28 und 106 GG (Interner Link: 25. 10. 1997) an der Umsatzsteuer beteiligt. Der Anteil ist von den Ländern nach einem orts- und wirtschaftsbezogenen Schlüssel an ihre Gemeinden weiterzuleiten.