Marktöffnung: Die Monopole der Post und Telekom sind aufgelöst, Briefverkehr und Telekommunikation werden daher für den Wettbewerb freigegeben. Die Deutsche Post AG verfügt nur noch über eine befristete Exklusivlizenz, Briefsendungen bis 200 Gramm und Infopost (Massensendungen) bis 50 Gramm zu befördern. Zeitgleich liberalisiert wird der Telekommunikationsmarkt. Telefonieren ist nicht nur nach den Tarifen der Deutschen Telekom AG, sondern auch nach denen anderer Anbieter möglich, zunächst nur bei Ferngesprächen. Voraussetzung für den Marktzugang ist die Lizenzerteilung für Netzbetreiber. Der Telefonkunde kann zwischen dem Einzelwahlverfahren (Call-by-Call) oder dem Vorwahlverfahren (Preselection) wählen, d. h. für jedes Ferngespräch eine andere Telefongesellschaft nutzen oder sich von vornherein für einen von ihm gewählten Netzbetreiber entscheiden. An die Stelle des am 31. 12. 1997 aufgelösten Bundesministeriums für Post und Telekommunikation tritt die neue Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie vergibt Lizenzen und überwacht den Wettbewerb. - Wolfgang Bötsch (CSU) war bereits am 17. 12. 1997 als Bundesminister verabschiedet worden.