Das Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. 12. 1992 tritt größtenteils in Kraft. Es soll die Kostenlawine im Gesundheitswesen, das sich in einer schweren Finanzkrise befindet, aufhalten (»Sofortbremsung«). Daher werden die Ausgaben für Leistungsanbieter (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Pharmahersteller, Apotheker, Masseure, Krankengymnasten u. a.) budgetiert: Sie dürfen in den nächsten drei Jahren nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einkommen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Honorare für prothetische, kieferorthopädische und zahntechnische Leistungen werden um zehn bzw. fünf Prozent gesenkt. Die Kosten für Arzneiund Heilmittel sind ebenfalls zu budgetieren und damit einzudeichen. Für Krankenhäuser gilt nicht mehr das Selbstkostendeckungsprinzip; an seine Stelle treten marktwirtschaftliche Anreize (leistungsorientierte Festpreise) und Bedarfsplanungen. Die Zulassung neuer Kassenärzte und Kassenzahnärzte in überversorgten Regionen wird eingeschränkt. Versicherte haben erhöhte Zuzahlungen für Krankenhaus, Kuren, teure Medikamente und aufwendigen Zahnersatz zu leisten. Härtefallregelungen sollen diese Belastungen sozial abfedern. Die bisher umfassendste Reform der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1945 war vom neuen Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) initiiert worden. Sie stieß vor allem bei Ärzten, Zahnärzten, Zahntechnikern und Apothekern auf Widerstand.