Das Jahressteuergesetz 1996 hebt das Existenzminimum, das die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse deckt, jährlich stufenweise an und stellt es steuerfrei (Grundfreibetrag). Es führt den Familienleistungsausgleich durch einkommensunabhängiges erhöhtes Kindergeld oder durch erhöhten Kinderfreibetrag ein (Interner Link: 1. 1. 1996). Die Gegenfinanzierung erfolgt durch den Abbau von Steuervergünstigungen, vor allem bei privat genutzten Firmenwagen, bei der doppelten Haushaltsführung, bei häuslichen Arbeitszimmern, bei der degressiven Abschreibung von Mietwohnungen u. a. Die steuerliche Abschreibung von Bestechungsgeldern wird abgeschafft.