Das Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz soll die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern flexibler und effizienter gestalten. So ist es künftig möglich, dass Etatmittel verstärkt von einem Ausgabeposten auf andere oder auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können und gegenseitig deckungsfähig sind. Damit wird das »Dezemberfieber« eingedämmt, da Behörden ihnen zugewiesene Etats zum Jahresende noch schnell ausgeben wollten, um zu verhindern, dass sie verfallen. Rechnungsprüfungsämter zur öffentlichen Finanzkontrolle werden eingerichtet, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in geeigneten Sparten eingeführt.