Die Regierungskoalition beschließt, die Pflegeversicherung als fünfte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung aufzubauen. Damit setzt sich Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) mit seinem Modell gegen die FDP durch. Sie hatte ursprünglich die private Pflegeversicherung gefordert, d. h., jeder sollte sich eigenverantwortlich für den Fall der Pflegebedürftigkeit im Alter oder bei Krankheit absichern. Der Koalitionskompromiss setzt allerdings voraus, dass die Arbeitgeber für ihre hälftigen Beiträge zur Pflegeversicherung eine finanzielle Kompensation erhalten. (Interner Link: 17. 12. 1993 und Interner Link: 1. 1. 1995 Punkt 1.)